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Kauf und Mietverträge im Ausland abschließen

Wohnungen im Ausland mieten oder sogar ein Haus kaufen? In der heutigen Zeit alles gar kein Problem und durchaus möglich. Wer sich bereits im gewünschten Land aufhält kann Immobilien besichtigen, Termine wahrnehmen, zum Notar gehen und alle nötigen Punkte bei den Behörden klären. Natürlich müssen die landesüblichen Regeln und Bestimmungen dabei eingehalten werden, es sollte geprüft werden zu was ich als deutscher Staatsbürger berechtigt bin. Ist dies geklärt sollte es aber darüber hinaus keine Schwierigkeiten geben. Doch auch die Verträge können im Ausland unterzeichnet werden. Worauf man dabei achten sollte, was auf keinen Fall vergessen werden darf und worauf man aufpassen sollte klären wir hier.

Worauf muss ich achten bevor ich einen Vertrag im Ausland unterschreibe?

Bevor etwas unterschrieben wird sollte man natürlich klar stellen, dass mit dem Vertrag alles in Ordnung ist. Dies erweist sich wohl als schwierig wenn man die Sprache nicht versteht. Mündliche Erklärungen können hier natürlich helfen, aber sie reichen nicht aus. Denn Vertrag ist Vertrag und man sollte auf keinen Fall etwas unterzeichnen, dass man nicht zu hundert Prozent versteht. Selbst wenn man eine deutsche Version erhält ist es empfehlenswert auf Nummer sicher zu gehen. In jedem Fall wäre es klug den Vertrag übersetzen zu lassen. Hierbei gibt es viele professionelle Übersetzungsbüros welche darauf spezialisiert sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann lassen Sie gerne auch einen Anwalt darüber sehen. Denn bei Verträgen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Auch hier gibt es landesübliche Unterschiede. So sind Miet- und Kaufverträge beispielsweise im englischen Raum viel umfangreicher als wir es hier gewohnt sind, es gelten andere Bestimmungen bezüglich der Anzahlung und generell variieren in den jeweiligen Bundesstaaten. Darüber sollte man informiert sein.

Generell sollte man die Augen aufhalten bei Betrug. Denn dies ist keine Seltenheit wenn Mieter oder Käufer aus dem Ausland kommen. Darin sehen viele Betrüger ihre Chance. Sollten beispielsweise aus diversen Gründen keine Besichtigungen möglich sein, möchte der Vermieter oder Verkäufer die Schlüssel auf postalischem Weg zukommen lassen oder sollte einem der Vertrag eigenartig vorkommen so ist größte Vorsicht geboten! Keineswegs sollten Kautionszahlungen, Mieten oder sonstige Beträge überwiesen werden wenn nicht eindeutig geklärt ist, dass es sich hierbei um einen juristisch korrekten Vertrag mit seriösem Verkäufer oder Vermieter handelt. In diese Falle möchte wohl keiner tappen, also sollten alle nötigen Schritte eingeleitet werden um die Situation zu prüfen.

Wer aber einen geprüften Vertrag in der Hand hält ist in der Regel auf der sicheren Seite.